Die IPV senkt die Prämien der Grundversicherung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen. Der Antrag wird jeweils für ein Kalenderjahr gestellt.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton St. Gallen
- Schriftliche Information: Voraussichtlich Berechtigte werden bis Ende Dezember von der SVA angeschrieben.
- Online-Antrag: Der Antrag kann jederzeit online gestellt werden; dafür wird die Krankenversicherungskarte benötigt.
- Kinderabzug: Pro Kind werden CHF 4'000 vom massgebenden Einkommen abgezogen.
- EL und Sozialhilfe: Wer Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezieht, muss keinen separaten Antrag stellen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen am 1. Januar, die die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen |
| Höhe | Variiert; Grundlage sind das Nettoeinkommen des Vorvorjahres und Zuschläge (u. a. 20 % des steuerbaren Vermögens) |
| Auszahlung | An die Krankenkasse, die den Betrag mit künftigen Prämien verrechnet |
| Antrag | Jährlich; für den vollen Jahresanspruch zwischen 1. September und 31. März |
| Vermögensgrenze | Steuerbares Vermögen über CHF 100'000 schliesst den Anspruch aus (mit Kindern höher, bis CHF 150'000) |
Das Wichtigste im Überblick
Schriftliche Information: Voraussichtlich Berechtigte werden bis Ende Dezember von der SVA angeschrieben.
Online-Antrag: Der Antrag kann jederzeit online gestellt werden; dafür wird die Krankenversicherungskarte benötigt.
Kinderabzug: Pro Kind werden CHF 4'000 vom massgebenden Einkommen abgezogen.
Über SVA St. Gallen
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton St. Gallen wird von SVA St. Gallen verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet SVA St. Gallen.