Sie interessieren sich für Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton St. Gallen: So funktioniert die Leistung, so viel könnten Sie erhalten und so wird sie ausbezahlt.
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Hier sehen Sie, wie viel Sie erhalten könnten, wie die Auszahlung erfolgt und wie die Leistung funktioniert.
Beträge können sich jährlich ändern. Prüfen Sie immer die aktuellen Werte auf der offiziellen Seite.
Unterstützung, die Ihnen zustehen kann
💰 Höhe & Auszahlung
- Wer hat Anspruch: Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen am 1. Januar, die die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen
- Höhe: Variiert; Grundlage sind das Nettoeinkommen des Vorvorjahres und Zuschläge (u. a. 20 % des steuerbaren Vermögens)
- Auszahlung: An die Krankenkasse, die den Betrag mit künftigen Prämien verrechnet
- Antrag: Jährlich; für den vollen Jahresanspruch zwischen 1. September und 31. März
⚙️ So funktioniert es
Über den Anspruch entscheidet die zuständige Stelle anhand Ihrer Situation. Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung nach den Regeln der Leistung. Melden Sie Änderungen Ihrer Situation, damit die Zahlungen korrekt bleiben.
🧮 Vorab informieren
Viele Stellen bieten Online-Rechner oder Merkblätter an, mit denen Sie Ihren Anspruch vor dem Antrag einschätzen können.