Die Prämienverbilligung des Kantons Luzern reduziert die Krankenkassenprämien von Personen mit tieferem Einkommen. Der Antrag ist jedes Jahr bis 31. Oktober des Vorjahres zu stellen.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Prämienverbilligung Kanton Luzern

  • Online-Antrag: Der Antrag kann online beim WAS Luzern eingereicht werden.
  • Neuberechnung: Bei einem Einkommensrückgang von über 25 % oder einer Geburt kann eine Neuberechnung beantragt werden.
  • Kinder und junge Erwachsene: Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung werden in der Berechnung der Eltern berücksichtigt.
  • Stichtag: Massgebend sind die persönlichen Verhältnisse am 1. November des Vorjahres.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Luzern am 1. Januar und KVG-Versicherung
Höhe Variiert; berechnet anhand regionaler Richtprämien und eines einkommensabhängigen Selbstbehalts
Auszahlung Immer direkt an die Krankenkasse, sichtbar als Abzug auf der Prämienrechnung
Antrag Jährlich, vorzugsweise online; Frist 31. Oktober des Vorjahres (für 2027: 31. Oktober 2026)
Vermögensgrenze Reinvermögen unter CHF 100'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200'000 (Paare), plus CHF 50'000 pro Kind

Das Wichtigste im Überblick

Online-Antrag: Der Antrag kann online beim WAS Luzern eingereicht werden.

Neuberechnung: Bei einem Einkommensrückgang von über 25 % oder einer Geburt kann eine Neuberechnung beantragt werden.

Kinder und junge Erwachsene: Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung werden in der Berechnung der Eltern berücksichtigt.

Über WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Luzern

Prämienverbilligung Kanton Luzern wird von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Luzern verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Luzern.