Sie interessieren sich für Prämienverbilligung Kanton Luzern: So funktioniert die Leistung, so viel könnten Sie erhalten und so wird sie ausbezahlt.
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Hier sehen Sie, wie viel Sie erhalten könnten, wie die Auszahlung erfolgt und wie die Leistung funktioniert.
Beträge können sich jährlich ändern. Prüfen Sie immer die aktuellen Werte auf der offiziellen Seite.
Unterstützung, die Ihnen zustehen kann
💰 Höhe & Auszahlung
- Wer hat Anspruch: Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Luzern am 1. Januar und KVG-Versicherung
- Höhe: Variiert; berechnet anhand regionaler Richtprämien und eines einkommensabhängigen Selbstbehalts
- Auszahlung: Immer direkt an die Krankenkasse, sichtbar als Abzug auf der Prämienrechnung
- Antrag: Jährlich, vorzugsweise online; Frist 31. Oktober des Vorjahres (für 2027: 31. Oktober 2026)
⚙️ So funktioniert es
Über den Anspruch entscheidet die zuständige Stelle anhand Ihrer Situation. Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung nach den Regeln der Leistung. Melden Sie Änderungen Ihrer Situation, damit die Zahlungen korrekt bleiben.
🧮 Vorab informieren
Viele Stellen bieten Online-Rechner oder Merkblätter an, mit denen Sie Ihren Anspruch vor dem Antrag einschätzen können.