Familienzulagen gleichen die Kosten für Kinder teilweise aus. Der Bund legt Mindestansätze fest, viele Kantone zahlen höhere Beträge.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Pro Kind: Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet, auch wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt wären.
- Kantonale Ansätze: Einige Kantone zahlen zusätzlich Geburts- oder Adoptionszulagen.
- Teilzeit: Auch Teilzeitangestellte erhalten die volle Zulage, sofern das Mindesteinkommen erreicht ist.
- Online-Rechner: Der Rechner auf ahv-iv.ch hilft, den Anspruch und die zuständige Stelle zu bestimmen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen, die Kinder haben |
| Höhe | Mindestens CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Kind und Monat; kantonal teils höher |
| Auszahlung | Monatlich, bei Arbeitnehmenden in der Regel mit dem Lohn |
| Antrag | Über den Arbeitgeber bzw. direkt bei der Familienausgleichskasse |
| Altersgrenzen | Kinderzulage bis 16 Jahre; Ausbildungszulage ab 15 Jahren (bei nachobligatorischer Ausbildung) bis 25 Jahre |
Das Wichtigste im Überblick
Pro Kind: Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet, auch wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt wären.
Kantonale Ansätze: Einige Kantone zahlen zusätzlich Geburts- oder Adoptionszulagen.
Teilzeit: Auch Teilzeitangestellte erhalten die volle Zulage, sofern das Mindesteinkommen erreicht ist.
Über Familienausgleichskassen (Informationsstelle AHV/IV)
Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) wird von Familienausgleichskassen (Informationsstelle AHV/IV) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Familienausgleichskassen (Informationsstelle AHV/IV).