Sie interessieren sich für Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen): So funktioniert die Leistung, so viel könnten Sie erhalten und so wird sie ausbezahlt.

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Hier sehen Sie, wie viel Sie erhalten könnten, wie die Auszahlung erfolgt und wie die Leistung funktioniert.

Beträge können sich jährlich ändern. Prüfen Sie immer die aktuellen Werte auf der offiziellen Seite.

Unterstützung, die Ihnen zustehen kann

Pro Kind und MonatBundesweite MindestansätzeÜber Arbeitgeber

💰 Höhe & Auszahlung

  • Wer hat Anspruch: Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen, die Kinder haben
  • Höhe: Mindestens CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Kind und Monat; kantonal teils höher
  • Auszahlung: Monatlich, bei Arbeitnehmenden in der Regel mit dem Lohn
  • Antrag: Über den Arbeitgeber bzw. direkt bei der Familienausgleichskasse

⚙️ So funktioniert es

Über den Anspruch entscheidet die zuständige Stelle anhand Ihrer Situation. Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung nach den Regeln der Leistung. Melden Sie Änderungen Ihrer Situation, damit die Zahlungen korrekt bleiben.

🧮 Vorab informieren

Viele Stellen bieten Online-Rechner oder Merkblätter an, mit denen Sie Ihren Anspruch vor dem Antrag einschätzen können.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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