Ergänzungsleistungen helfen, wenn AHV- oder IV-Renten und weiteres Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch, es handelt sich nicht um Sozialhilfe.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV

  • Rechtsanspruch: EL sind eine Versicherungsleistung, auf die bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch besteht.
  • Krankenkassenprämie: Die Durchschnittsprämie bzw. die effektive Prämie wird in der Berechnung berücksichtigt.
  • Krankheitskosten: Selbstbehalte und bestimmte Behinderungskosten können zusätzlich vergütet werden.
  • Online-Rechner: Mit dem EL-Rechner des Bundes lässt sich ein möglicher Anspruch anonym abschätzen.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch Personen mit AHV- oder IV-Rente bzw. Hilflosenentschädigung, deren anerkannte Ausgaben die Einnahmen übersteigen
Höhe Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen; Lebensbedarf für Alleinstehende CHF 20'670 pro Jahr
Auszahlung Jährliche EL monatlich; zusätzlich Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Antrag Anmeldung bei der kantonalen EL-Stelle (meist Ausgleichskasse oder Wohngemeinde)
Vermögensschwelle Kein Anspruch bei Reinvermögen über CHF 100'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200'000 (Ehepaare); selbst bewohntes Wohneigentum zählt nicht

Das Wichtigste im Überblick

Rechtsanspruch: EL sind eine Versicherungsleistung, auf die bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch besteht.

Krankenkassenprämie: Die Durchschnittsprämie bzw. die effektive Prämie wird in der Berechnung berücksichtigt.

Krankheitskosten: Selbstbehalte und bestimmte Behinderungskosten können zusätzlich vergütet werden.

Über Kantonale EL-Stellen (Informationsstelle AHV/IV)

Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV wird von Kantonale EL-Stellen (Informationsstelle AHV/IV) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Kantonale EL-Stellen (Informationsstelle AHV/IV).