Sie interessieren sich für Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV: So funktioniert die Leistung, so viel könnten Sie erhalten und so wird sie ausbezahlt.

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Hier sehen Sie, wie viel Sie erhalten könnten, wie die Auszahlung erfolgt und wie die Leistung funktioniert.

Beträge können sich jährlich ändern. Prüfen Sie immer die aktuellen Werte auf der offiziellen Seite.

Unterstützung, die Ihnen zustehen kann

Mit RechtsanspruchErgänzt AHV und IVMonatliche Auszahlung

💰 Höhe & Auszahlung

  • Wer hat Anspruch: Personen mit AHV- oder IV-Rente bzw. Hilflosenentschädigung, deren anerkannte Ausgaben die Einnahmen übersteigen
  • Höhe: Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen; Lebensbedarf für Alleinstehende CHF 20'670 pro Jahr
  • Auszahlung: Jährliche EL monatlich; zusätzlich Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
  • Antrag: Anmeldung bei der kantonalen EL-Stelle (meist Ausgleichskasse oder Wohngemeinde)

⚙️ So funktioniert es

Über den Anspruch entscheidet die zuständige Stelle anhand Ihrer Situation. Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung nach den Regeln der Leistung. Melden Sie Änderungen Ihrer Situation, damit die Zahlungen korrekt bleiben.

🧮 Vorab informieren

Viele Stellen bieten Online-Rechner oder Merkblätter an, mit denen Sie Ihren Anspruch vor dem Antrag einschätzen können.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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