Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton St. Gallen entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Antrag jährlichAuszahlung an KrankenkasseRechner online

📋 Wer hat Anspruch

  • Wohnsitz: Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton St. Gallen am 1. Januar des Anspruchsjahres.
  • Krankenversicherung: Versicherung bei einer Schweizer Krankenkasse.
  • Einkommen: Das massgebende Einkommen liegt unter den kantonalen Grenzwerten.
  • Vermögen: Steuerbares Vermögen bis CHF 100'000 (Erhöhung für Kinder und junge Erwachsene).
  • Zuzug: Bei Zuzug aus dem Ausland ab Antragsmonat, bei Zuzug aus einem anderen Kanton ab dem Folgejahr.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Online-Antrag: Der Antrag kann jederzeit online gestellt werden; dafür wird die Krankenversicherungskarte benötigt.
  • Kinderabzug: Pro Kind werden CHF 4'000 vom massgebenden Einkommen abgezogen.
  • EL und Sozialhilfe: Wer Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezieht, muss keinen separaten Antrag stellen.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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