Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Prämienverbilligung Kanton Luzern entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Frist 31. OktoberAuszahlung an KrankenkasseAntrag jährlich

📋 Wer hat Anspruch

  • Wohnsitz: Steuerrechtlicher Wohnsitz im Kanton Luzern am 1. Januar des Anspruchsjahres.
  • Krankenversicherung: Obligatorische Grundversicherung nach KVG.
  • Steuererklärung: Ordnungsgemäss eingereichte Steuererklärung oder Quellenbesteuerung.
  • Vermögen: Reinvermögen unter den kantonalen Grenzen.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Neuberechnung: Bei einem Einkommensrückgang von über 25 % oder einer Geburt kann eine Neuberechnung beantragt werden.
  • Kinder und junge Erwachsene: Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung werden in der Berechnung der Eltern berücksichtigt.
  • Stichtag: Massgebend sind die persönlichen Verhältnisse am 1. November des Vorjahres.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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