Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Pro Kind und MonatBundesweite MindestansätzeÜber Arbeitgeber

📋 Wer hat Anspruch

  • Kinder: Eigene Kinder, Stief- oder Pflegekinder bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Geschwister und Enkel.
  • Mindesteinkommen: Bei Arbeitnehmenden ein AHV-pflichtiges Jahreseinkommen von mindestens CHF 7'560.
  • Ausbildung: Für die Ausbildungszulage ist eine Ausbildungsbestätigung nötig.
  • Nichterwerbstätige: Nichterwerbstätige haben Anspruch, wenn das steuerbare Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Kantonale Ansätze: Einige Kantone zahlen zusätzlich Geburts- oder Adoptionszulagen.
  • Teilzeit: Auch Teilzeitangestellte erhalten die volle Zulage, sofern das Mindesteinkommen erreicht ist.
  • Online-Rechner: Der Rechner auf ahv-iv.ch hilft, den Anspruch und die zuständige Stelle zu bestimmen.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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