Bevor Sie den Antrag für Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton St. Gallen starten, sollten Sie alles griffbereit haben. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und die Schritte über die offizielle Stelle.

Anspruch auf der offiziellen Seite prüfen →

Lesen Sie zuerst die Voraussetzungen und Schritte, damit Sie den Antrag auf der offiziellen Seite in einem Durchgang stellen können.

Der Antrag ist immer kostenlos. Bezahlen Sie niemals jemanden, um einen Antrag für Sie zu stellen.

Unterlagen bereit = schnellerer Antrag

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📋 Voraussetzungen

  • Wohnsitz: Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton St. Gallen am 1. Januar des Anspruchsjahres.
  • Krankenversicherung: Versicherung bei einer Schweizer Krankenkasse.
  • Einkommen: Das massgebende Einkommen liegt unter den kantonalen Grenzwerten.
  • Vermögen: Steuerbares Vermögen bis CHF 100'000 (Erhöhung für Kinder und junge Erwachsene).
  • Zuzug: Bei Zuzug aus dem Ausland ab Antragsmonat, bei Zuzug aus einem anderen Kanton ab dem Folgejahr.

🚀 Antrag Schritt für Schritt

  1. Anspruch mit dem IPV-Rechner der SVA St. Gallen prüfen
  2. Online-Antrag zwischen 1. September und 31. März einreichen
  3. Verfügung der SVA St. Gallen abwarten
  4. Krankenkasse verrechnet die Verbilligung mit den Prämien
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

Antrag auf der offiziellen Seite →

Allgemeine Information. Wir sind keine Behörde. Der Antrag ist auf der offiziellen Seite kostenlos – Sie müssen niemanden dafür bezahlen.