Bevor Sie den Antrag für Prämienverbilligung Kanton Luzern starten, sollten Sie alles griffbereit haben. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und die Schritte über die offizielle Stelle.

Anspruch auf der offiziellen Seite prüfen →

Lesen Sie zuerst die Voraussetzungen und Schritte, damit Sie den Antrag auf der offiziellen Seite in einem Durchgang stellen können.

Der Antrag ist immer kostenlos. Bezahlen Sie niemals jemanden, um einen Antrag für Sie zu stellen.

Unterlagen bereit = schnellerer Antrag

Frist 31. OktoberAuszahlung an KrankenkasseAntrag jährlich

📋 Voraussetzungen

  • Wohnsitz: Steuerrechtlicher Wohnsitz im Kanton Luzern am 1. Januar des Anspruchsjahres.
  • Krankenversicherung: Obligatorische Grundversicherung nach KVG.
  • Steuererklärung: Ordnungsgemäss eingereichte Steuererklärung oder Quellenbesteuerung.
  • Vermögen: Reinvermögen unter den kantonalen Grenzen.

🚀 Antrag Schritt für Schritt

  1. Anspruch mit dem Online-Rechner von WAS Luzern abschätzen
  2. Online-Antrag bis 31. Oktober des Vorjahres einreichen
  3. Verfügung mit Anspruch und Höhe erhalten
  4. Krankenkasse zieht die Verbilligung von der Prämienrechnung ab
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

Antrag auf der offiziellen Seite →

Allgemeine Information. Wir sind keine Behörde. Der Antrag ist auf der offiziellen Seite kostenlos – Sie müssen niemanden dafür bezahlen.