Bevor Sie den Antrag für Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) starten, sollten Sie alles griffbereit haben. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und die Schritte über die offizielle Stelle.
Anspruch auf der offiziellen Seite prüfen →
Lesen Sie zuerst die Voraussetzungen und Schritte, damit Sie den Antrag auf der offiziellen Seite in einem Durchgang stellen können.
Der Antrag ist immer kostenlos. Bezahlen Sie niemals jemanden, um einen Antrag für Sie zu stellen.
Unterlagen bereit = schnellerer Antrag
Pro Kind und MonatBundesweite MindestansätzeÜber Arbeitgeber
📋 Voraussetzungen
- Kinder: Eigene Kinder, Stief- oder Pflegekinder bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Geschwister und Enkel.
- Mindesteinkommen: Bei Arbeitnehmenden ein AHV-pflichtiges Jahreseinkommen von mindestens CHF 7'560.
- Ausbildung: Für die Ausbildungszulage ist eine Ausbildungsbestätigung nötig.
- Nichterwerbstätige: Nichterwerbstätige haben Anspruch, wenn das steuerbare Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
🚀 Antrag Schritt für Schritt
- Anmeldeformular beim Arbeitgeber oder bei der Familienausgleichskasse beziehen
- Formular mit Geburtsurkunde bzw. Ausbildungsbestätigung einreichen
- Entscheid der Familienausgleichskasse abwarten
- Zulagen werden mit dem Lohn bzw. direkt ausbezahlt
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.
Antrag auf der offiziellen Seite →
Allgemeine Information. Wir sind keine Behörde. Der Antrag ist auf der offiziellen Seite kostenlos – Sie müssen niemanden dafür bezahlen.