Wer die Kosten für Ausbildung und Lebensunterhalt nicht vollständig selbst tragen kann, kann beim Kanton Zürich Stipendien oder Darlehen beantragen.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Stipendien und Darlehen Kanton Zürich
- Stipendien oder Darlehen: Je nach Situation werden nicht rückzahlbare Stipendien oder Darlehen gewährt.
- Stipendienrechner: Der Rechner gibt eine unverbindliche Schätzung des Anspruchs.
- Kürzung bei Verspätung: Verspätete Gesuche werden anteilsmässig gekürzt.
- Gemeindebeiträge: Einzelne Gemeinden wie Zürich oder Winterthur leisten zusätzliche Beiträge.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich in einer anerkannten Ausbildung, höchstens 45 Jahre alt |
| Höhe | Variiert nach Ausbildungskosten und finanzieller Situation; Schätzung mit dem Stipendienrechner |
| Auszahlung | Für das jeweilige Ausbildungsjahr nach Verfügung |
| Antrag | Online über ZHservices; Frist 31. Juli (Herbstsemester) bzw. 31. Januar (Frühlingssemester) |
Das Wichtigste im Überblick
Stipendien oder Darlehen: Je nach Situation werden nicht rückzahlbare Stipendien oder Darlehen gewährt.
Stipendienrechner: Der Rechner gibt eine unverbindliche Schätzung des Anspruchs.
Kürzung bei Verspätung: Verspätete Gesuche werden anteilsmässig gekürzt.
Über Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung
Stipendien und Darlehen Kanton Zürich wird von Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung.