Der Kanton Aargau unterstützt Personen in anerkannten Ausbildungen mit Stipendien und zinslosen Darlehen. Gesuche werden online über das Stipendienportal eingereicht.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Stipendien und Darlehen Kanton Aargau
- Splittingmodell: Bei der ersten Tertiärausbildung werden rund zwei Drittel als Stipendium und ein Drittel als Darlehen gewährt.
- Zinslose Darlehen: Seit August 2018 gewährte Darlehen sind zinslos.
- Rückzahlung: Darlehen sind innert zehn Jahren nach Ausbildungsende zurückzuzahlen, mindestens 10 % bzw. CHF 1'000 pro Jahr.
- Zweitausbildung: Für Zweitausbildungen und Weiterbildungen sind Darlehen bis CHF 20'000 möglich.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Personen in anerkannter Ausbildung, deren Eltern im Aargau wohnen oder die nach einer Erstausbildung zwei Jahre im Aargau gewohnt und gearbeitet haben |
| Höhe | Z. B. Sekundarstufe II bis CHF 5'000 (mit eigenem Haushalt CHF 12'000); erste Tertiärausbildung Stipendium CHF 10'667 plus Darlehen CHF 5'333 |
| Auszahlung | Pro Ausbildungsjahr nach Verfügung |
| Antrag | Online über das Stipendienportal; Fristen je nach Ausbildungsbeginn und Stufe |
Das Wichtigste im Überblick
Splittingmodell: Bei der ersten Tertiärausbildung werden rund zwei Drittel als Stipendium und ein Drittel als Darlehen gewährt.
Zinslose Darlehen: Seit August 2018 gewährte Darlehen sind zinslos.
Rückzahlung: Darlehen sind innert zehn Jahren nach Ausbildungsende zurückzuzahlen, mindestens 10 % bzw. CHF 1'000 pro Jahr.
Über Kanton Aargau, Sektion Stipendien
Stipendien und Darlehen Kanton Aargau wird von Kanton Aargau, Sektion Stipendien verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Kanton Aargau, Sektion Stipendien.