Die Sozialhilfe ist eine vorübergehende, bedarfsabhängige Unterstützung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zuständig sind die Sozialen Dienste der Wohngemeinde.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Sozialhilfe Kanton Zürich

  • Wirtschaftliche und persönliche Hilfe: Neben finanzieller Unterstützung bieten die Sozialdienste auch Beratung an.
  • SKOS-Richtlinien: Im Kanton Zürich sind die SKOS-Richtlinien für die Bemessung verbindlich.
  • Subsidiarität: Sozialhilfe wird erst ausgerichtet, wenn andere Leistungen wie ALV, IV oder EL nicht ausreichen.
  • Armutsrechner: Der Kanton stellt einen Armutsrechner zur ersten Orientierung bereit.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch Personen in einer Notlage, die diese nicht aus eigenen Mitteln oder mit anderen Leistungen beheben können
Höhe Nach den SKOS-Richtlinien, abhängig von Haushaltsgrösse, Miete und Krankenkassenprämie
Auszahlung In der Regel monatlich durch die Wohngemeinde
Antrag Bei den Sozialen Diensten der Wohngemeinde

Das Wichtigste im Überblick

Wirtschaftliche und persönliche Hilfe: Neben finanzieller Unterstützung bieten die Sozialdienste auch Beratung an.

SKOS-Richtlinien: Im Kanton Zürich sind die SKOS-Richtlinien für die Bemessung verbindlich.

Subsidiarität: Sozialhilfe wird erst ausgerichtet, wenn andere Leistungen wie ALV, IV oder EL nicht ausreichen.

Über Kanton Zürich, Kantonales Sozialamt und Gemeinden

Sozialhilfe Kanton Zürich wird von Kanton Zürich, Kantonales Sozialamt und Gemeinden verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Kanton Zürich, Kantonales Sozialamt und Gemeinden.