Die Prämienverbilligung reduziert die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Bund und Kanton finanzieren die Beiträge gemeinsam.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton Zürich

  • Information durch die SVA: Möglicherweise berechtigte Personen werden von der SVA Zürich bis Ende Dezember schriftlich informiert.
  • Online-Rechner: Mit dem Rechner der SVA Zürich lässt sich ein möglicher Anspruch vorab abschätzen.
  • Drei Prämienregionen: Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Prämienregion des Wohnorts.
  • Meldepflicht: Änderungen des Bruttojahreseinkommens ab CHF 10'000 sowie das Ende einer Ausbildung sind zu melden.
  • Kein Kassenwechsel-Meldebedarf: Bei einem Wechsel der Krankenkasse muss die SVA nicht separat informiert werden.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich, deren Einkommen unter den jährlich festgelegten Einkommensgrenzen liegt
Höhe Variiert nach Einkommen, Vermögen, Haushaltsgrösse und Prämienregion
Auszahlung Direkt an die Krankenkasse, die den Betrag mit den Prämienrechnungen verrechnet
Antrag Antrag erforderlich, online oder mit Formular bei der SVA Zürich
Bearbeitungsdauer Bis zu sechs Monate gemäss SVA Zürich

Das Wichtigste im Überblick

Information durch die SVA: Möglicherweise berechtigte Personen werden von der SVA Zürich bis Ende Dezember schriftlich informiert.

Online-Rechner: Mit dem Rechner der SVA Zürich lässt sich ein möglicher Anspruch vorab abschätzen.

Drei Prämienregionen: Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Prämienregion des Wohnorts.

Über SVA Zürich

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton Zürich wird von SVA Zürich verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet SVA Zürich.