Basel-Stadt gewährt Haushalten mit tieferem Einkommen Beiträge an die Krankenkassenprämien. Der Antrag wird beim Amt für Sozialbeiträge eingereicht.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Prämienverbilligung Kanton Basel-Stadt
- Leistungsgrenzen: Für einen Vierpersonenhaushalt liegt die Grenze z. B. bei CHF 97'000.
- Bonus für alternative Modelle: Bei alternativen Versicherungsmodellen gibt es einen Zusatzbeitrag (z. B. CHF 30 pro Monat für Erwachsene).
- Digitaler Briefkasten: Bestehende Bezügerinnen und Bezüger melden Änderungen über den digitalen Briefkasten.
- Zuzug aus dem Ausland: Bei Antrag innert drei Monaten nach Zuzug gilt der Anspruch ab Versicherungsbeginn.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Haushalte in Basel-Stadt, deren Einkommen unter der Leistungsgrenze liegt (z. B. CHF 49'375 für eine Einzelperson) |
| Höhe | Gemäss kantonaler Beitragstabelle, abhängig von Einkommen und Haushaltsgrösse |
| Auszahlung | Verrechnung mit den Krankenkassenprämien |
| Antrag | Antrag beim Amt für Sozialbeiträge; Anspruch frühestens ab dem Folgemonat |
| Vermögen | Vermögen über dem Freibetrag (CHF 37'500 Einzelperson, CHF 60'000 Paare) zählt zu 10 % als Einkommen |
Das Wichtigste im Überblick
Leistungsgrenzen: Für einen Vierpersonenhaushalt liegt die Grenze z. B. bei CHF 97'000.
Bonus für alternative Modelle: Bei alternativen Versicherungsmodellen gibt es einen Zusatzbeitrag (z. B. CHF 30 pro Monat für Erwachsene).
Digitaler Briefkasten: Bestehende Bezügerinnen und Bezüger melden Änderungen über den digitalen Briefkasten.
Über Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt
Prämienverbilligung Kanton Basel-Stadt wird von Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt.