Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Steuerdomizil im Kanton Basel-Landschaft haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Voraussichtlich Berechtigte erhalten das Antragsformular automatisch.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton Basel-Landschaft

  • Automatischer Versand: Bei mindestens zwei Jahren Steuerpflicht im Kanton wird das Formular aufgrund der Steuerdaten verschickt.
  • Anpassung möglich: Bei Einkommensänderungen über 20 % oder neuer Haushaltszusammensetzung kann eine Anpassung beantragt werden.
  • Junge Erwachsene: Für junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre gelten besondere Regeln.
  • Quellensteuer und Zuzug: Für Quellenbesteuerte und Zuziehende bestehen eigene Verfahren.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch Personen mit Steuerdomizil im Kanton Basel-Landschaft am 1. Januar des Anspruchsjahres in bescheidenen Verhältnissen
Höhe Variiert nach Einkommen, Haushaltszusammensetzung und Richtprämie; höchstens die effektive Prämie
Auszahlung Direkt an die Krankenkasse, Abzug auf der Prämienrechnung
Antrag Formular wird bei voraussichtlichem Anspruch zugestellt; sonst schriftliche Anmeldung bei der SVA BL
Frist Rücksendung des Formulars innert eines Jahres nach Erhalt

Das Wichtigste im Überblick

Automatischer Versand: Bei mindestens zwei Jahren Steuerpflicht im Kanton wird das Formular aufgrund der Steuerdaten verschickt.

Anpassung möglich: Bei Einkommensänderungen über 20 % oder neuer Haushaltszusammensetzung kann eine Anpassung beantragt werden.

Junge Erwachsene: Für junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre gelten besondere Regeln.

Über SVA Basel-Landschaft

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton Basel-Landschaft wird von SVA Basel-Landschaft verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet SVA Basel-Landschaft.