Die Prämienverbilligung unterstützt Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den Prämien der Grundversicherung. Die Anmeldung erfolgt jedes Jahr online mit einem persönlichen Code.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Prämienverbilligung Kanton Aargau

  • Persönlicher Code: Wer voraussichtlich berechtigt ist, erhält einen Anmeldecode; andernfalls kann der Code online bestellt werden.
  • Online-Rechner: Der Rechner der SVA Aargau zeigt die Einkommensgrenze für den eigenen Haushalt.
  • Jährliche Anmeldung: Die Prämienverbilligung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
  • Feste Frist: Nach Ablauf der Anmeldefrist verfällt der Anspruch für das betreffende Jahr.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau, deren Einkommen unter der jährlich festgelegten Grenze liegt
Höhe Variiert nach Einkommen, Vermögen und Haushaltsgrösse
Auszahlung An die Krankenkasse zur Verrechnung mit den Prämien
Antrag Jährliche Online-Anmeldung mit Code; Frist für 2027: 31. Dezember 2026
Grundlage In der Regel die definitive Steuerveranlagung von vor drei Jahren

Das Wichtigste im Überblick

Persönlicher Code: Wer voraussichtlich berechtigt ist, erhält einen Anmeldecode; andernfalls kann der Code online bestellt werden.

Online-Rechner: Der Rechner der SVA Aargau zeigt die Einkommensgrenze für den eigenen Haushalt.

Jährliche Anmeldung: Die Prämienverbilligung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Über SVA Aargau

Prämienverbilligung Kanton Aargau wird von SVA Aargau verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet SVA Aargau.