Basel-Stadt unterstützt Haushalte mit bescheidenem Einkommen mit Beiträgen an die Wohnungsmiete. Die Höhe hängt von Einkommen, Vermögen, Miete und Haushaltsgrösse ab.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Mietbeiträge Basel-Stadt
- Sozialleistungsrechner: Mit dem Rechner kann der mögliche Beitrag vorab geschätzt werden.
- Mietzinsgrenzen: Pro Wohnungsgrösse gelten ein minimaler und ein maximaler anrechenbarer Mietzins.
- Haushalt mit Kindern: Minderjährige und junge Erwachsene bis 25 in Erstausbildung zählen zum Haushalt.
- Raumbelegung: Bei Wohnungen über zwei Zimmern soll die Zimmerzahl die Anzahl Personen in der Regel nicht übersteigen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Familien, Einzelpersonen und Paare mit bescheidenem Einkommen und mindestens zwei Jahren Wohnsitz in Basel-Stadt |
| Höhe | Höchstens CHF 12'720 pro Jahr (CHF 1'060 pro Monat); Mindestbetrag CHF 600 pro Jahr |
| Auszahlung | Gemäss Verfügung des Amts für Sozialbeiträge |
| Antrag | Antragsformular beim Amt für Sozialbeiträge einreichen |
Das Wichtigste im Überblick
Sozialleistungsrechner: Mit dem Rechner kann der mögliche Beitrag vorab geschätzt werden.
Mietzinsgrenzen: Pro Wohnungsgrösse gelten ein minimaler und ein maximaler anrechenbarer Mietzins.
Haushalt mit Kindern: Minderjährige und junge Erwachsene bis 25 in Erstausbildung zählen zum Haushalt.
Über Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt
Mietbeiträge Basel-Stadt wird von Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt.