Die Invalidenversicherung richtet eine Rente aus, wenn die Erwerbsfähigkeit trotz Eingliederungsmassnahmen dauerhaft eingeschränkt bleibt. Es gilt der Grundsatz Eingliederung vor Rente.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Invalidenrente der IV
- Eingliederung vor Rente: Zuerst werden Massnahmen zur beruflichen Eingliederung geprüft.
- Stufenloses System: Seit 2022 entspricht die Rentenhöhe zwischen 50 % und 69 % IV-Grad prozentual dem IV-Grad.
- Kinderrente: Für Kinder kann zusätzlich eine Kinderrente von 40 % der Invalidenrente ausgerichtet werden.
- Früherfassung: Eine frühe Meldung bei der IV-Stelle ermöglicht rechtzeitige Unterstützung.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Versicherte mit einem IV-Grad von mindestens 40 %, deren Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann |
| Höhe | Ganze Rente ab 70 % IV-Grad: 2026 CHF 1'260 bis CHF 2'520 pro Monat; darunter stufenlose Teilrenten |
| Auszahlung | Monatlich durch die Ausgleichskasse |
| Antrag | Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnkantons |
| Wartezeit | Anspruch frühestens nach einem Jahr durchschnittlicher Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % |
Das Wichtigste im Überblick
Eingliederung vor Rente: Zuerst werden Massnahmen zur beruflichen Eingliederung geprüft.
Stufenloses System: Seit 2022 entspricht die Rentenhöhe zwischen 50 % und 69 % IV-Grad prozentual dem IV-Grad.
Kinderrente: Für Kinder kann zusätzlich eine Kinderrente von 40 % der Invalidenrente ausgerichtet werden.
Über IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV)
Invalidenrente der IV wird von IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV).