Mit dem Assistenzbeitrag können Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung Assistenzpersonen anstellen, die sie im Alltag unterstützen. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Assistenzbeitrag der IV
- Selbstbestimmung: Die versicherte Person stellt die Assistenzpersonen selbst als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber an.
- Individueller Bedarf: Der Hilfebedarf wird mit einem standardisierten Abklärungsinstrument ermittelt.
- Nachtdienst: Für Nachtdienste gelten besondere Ansätze.
- Ergänzung: Der Assistenzbeitrag ergänzt die Hilflosenentschädigung und weitere Leistungen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Personen mit Hilflosenentschädigung der IV, die zu Hause leben oder leben möchten |
| Höhe | Pauschaler Stundenansatz gemäss IV-Tarif (rund CHF 35 pro Stunde), abhängig vom anerkannten Hilfebedarf |
| Auszahlung | Monatlich gegen Abrechnung der geleisteten Assistenzstunden |
| Antrag | Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnkantons |
Das Wichtigste im Überblick
Selbstbestimmung: Die versicherte Person stellt die Assistenzpersonen selbst als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber an.
Individueller Bedarf: Der Hilfebedarf wird mit einem standardisierten Abklärungsinstrument ermittelt.
Nachtdienst: Für Nachtdienste gelten besondere Ansätze.
Über IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV)
Assistenzbeitrag der IV wird von IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV).