Die Insolvenzentschädigung der Arbeitslosenversicherung deckt ausstehende Lohnforderungen, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Sie muss von jeder betroffenen Person selbst beantragt werden.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Insolvenzentschädigung (IE)

  • Lohnanteile: Anteilsmässig gedeckt sind auch 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigungen.
  • Verschiedene Auslöser: Auch Nachlassstundung, Konkursaufschub oder Pfändung können einen Anspruch auslösen.
  • Kein Automatismus: Die Entschädigung wird nur auf Antrag ausgerichtet.
  • Individueller Antrag: Jede betroffene Person reicht ihren Antrag selbst ein.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch ALV-beitragspflichtige Arbeitnehmende eines zahlungsunfähigen Arbeitgebers
Höhe Ausstehende Löhne für geleistete Arbeit der letzten höchstens vier Monate, maximal CHF 12'350 pro Monat
Auszahlung Durch die öffentliche Arbeitslosenkasse am Sitz des Arbeitgebers
Antrag Innert 60 Tagen nach dem massgebenden Ereignis (z. B. Konkurseröffnung) mit offiziellem Formular

Das Wichtigste im Überblick

Lohnanteile: Anteilsmässig gedeckt sind auch 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigungen.

Verschiedene Auslöser: Auch Nachlassstundung, Konkursaufschub oder Pfändung können einen Anspruch auslösen.

Kein Automatismus: Die Entschädigung wird nur auf Antrag ausgerichtet.

Über SECO / öffentliche Arbeitslosenkassen

Insolvenzentschädigung (IE) wird von SECO / öffentliche Arbeitslosenkassen verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet SECO / öffentliche Arbeitslosenkassen.