Die Hilflosenentschädigung der IV richtet sich an Personen vor dem Rentenalter, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im Alltag dauerhaft Hilfe benötigen. Auch Kinder können Anspruch haben.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Hilflosenentschädigung der IV
- Einkommensunabhängig: Die Hilflosenentschädigung hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab.
- Lebenspraktische Begleitung: Auch wer zu Hause lebt und regelmässig lebenspraktische Begleitung braucht, kann Anspruch haben.
- Intensivpflegezuschlag: Für Minderjährige mit hohem Betreuungsaufwand kann ein Zuschlag hinzukommen.
- Assistenzbeitrag: Bezügerinnen und Bezüger können unter Umständen zusätzlich einen Assistenzbeitrag erhalten.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz, die seit mindestens einem Jahr hilflos sind (Kinder und Erwachsene) |
| Höhe | Zu Hause 2026: CHF 504 (leicht), CHF 1'260 (mittel), CHF 2'016 (schwer) pro Monat |
| Auszahlung | Monatlich durch die Ausgleichskasse |
| Antrag | Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnkantons |
Das Wichtigste im Überblick
Einkommensunabhängig: Die Hilflosenentschädigung hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab.
Lebenspraktische Begleitung: Auch wer zu Hause lebt und regelmässig lebenspraktische Begleitung braucht, kann Anspruch haben.
Intensivpflegezuschlag: Für Minderjährige mit hohem Betreuungsaufwand kann ein Zuschlag hinzukommen.
Über IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV)
Hilflosenentschädigung der IV wird von IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet IV-Stellen der Kantone (Informationsstelle AHV/IV).