Die Hilflosenentschädigung der AHV unterstützt Personen im Rentenalter, die für alltägliche Lebensverrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Hilflosenentschädigung der AHV

  • Einkommensunabhängig: Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet.
  • Drei Grade: Unterschieden werden leichte, mittlere und schwere Hilflosigkeit.
  • Im Heim: Bei Aufenthalt in einem Heim gelten für leichte Hilflosigkeit besondere Regeln.
  • Besitzstand: Wer bereits eine Hilflosenentschädigung der IV bezog, erhält mindestens den bisherigen Betrag.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente oder von EL mit Wohnsitz in der Schweiz, die seit mindestens einem Jahr hilflos sind
Höhe Zu Hause 2026: CHF 252 (leicht), CHF 630 (mittel), CHF 1'008 (schwer) pro Monat
Auszahlung Monatlich zusammen mit der Rente
Antrag Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnkantons, die den Grad der Hilflosigkeit abklärt

Das Wichtigste im Überblick

Einkommensunabhängig: Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet.

Drei Grade: Unterschieden werden leichte, mittlere und schwere Hilflosigkeit.

Im Heim: Bei Aufenthalt in einem Heim gelten für leichte Hilflosigkeit besondere Regeln.

Über Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV)

Hilflosenentschädigung der AHV wird von Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV).