Der Kanton Bern unterstützt Personen in Ausbildung mit Stipendien und Darlehen, wenn die eigenen Mittel und die der Eltern nicht ausreichen.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) Kanton Bern
- Stipendien: Stipendien müssen grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden.
- Darlehen: Darlehen sind nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen.
- Subsidiarität: Beiträge Dritter werden bei der Berechnung als Einkommen berücksichtigt.
- Förderbeiträge Pflege: Für Pflegestudierende gibt es ab Herbstsemester 2026 zusätzliche Förderbeiträge.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern in einer anerkannten Ausbildung |
| Höhe | Variiert nach Ausbildungskosten, Einkommen und Vermögen der Familie |
| Auszahlung | Pro Ausbildungsjahr nach Verfügung |
| Antrag | Online über StipBE; Gesuche für 2026/2027 seit 6. August 2026 möglich |
Das Wichtigste im Überblick
Stipendien: Stipendien müssen grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden.
Darlehen: Darlehen sind nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen.
Subsidiarität: Beiträge Dritter werden bei der Berechnung als Einkommen berücksichtigt.
Über Kanton Bern, Abteilung Ausbildungsbeiträge (BKD)
Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) Kanton Bern wird von Kanton Bern, Abteilung Ausbildungsbeiträge (BKD) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Kanton Bern, Abteilung Ausbildungsbeiträge (BKD).