Das Amt für Sozialbeiträge bevorschusst Kinderalimente, wenn diese nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, und unterstützt beim Inkasso.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Alimentenhilfe und Bevorschussung Basel-Stadt
- Bewilligung für 18 Monate: Die Bevorschussung wird in der Regel für 18 Monate gewährt und danach neu berechnet.
- Auch bei Auslandwohnsitz: Die Leistung ist auch möglich, wenn der zahlungspflichtige Elternteil im Ausland lebt.
- Keine Rückzahlung: Bei korrekter Meldung der Verhältnisse müssen Vorschüsse in der Regel nicht zurückbezahlt werden.
- Junge Erwachsene: Volljährige in Erstausbildung stellen ein eigenes Gesuch.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Kinder in Basel-Stadt mit rechtsgültigem Unterhaltsanspruch, sofern das Haushaltseinkommen unter der Leistungsgrenze liegt |
| Höhe | Höchstens CHF 1'008 pro Kind und Monat, abhängig von Einkommen und Vermögen |
| Auszahlung | Im Voraus am ersten Werktag des Monats |
| Antrag | Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung beim Amt für Sozialbeiträge |
| Leistungsgrenzen | Z. B. CHF 45'000 (2 Personen), CHF 55'000 (3 Personen), CHF 63'000 (4 Personen) |
Das Wichtigste im Überblick
Bewilligung für 18 Monate: Die Bevorschussung wird in der Regel für 18 Monate gewährt und danach neu berechnet.
Auch bei Auslandwohnsitz: Die Leistung ist auch möglich, wenn der zahlungspflichtige Elternteil im Ausland lebt.
Keine Rückzahlung: Bei korrekter Meldung der Verhältnisse müssen Vorschüsse in der Regel nicht zurückbezahlt werden.
Über Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt
Alimentenhilfe und Bevorschussung Basel-Stadt wird von Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt.