Die Altersrente der AHV sichert ab dem Referenzalter einen Teil des Lebensunterhalts. Die Höhe hängt von den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen ab.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Altersrente der AHV
- Vollrente: Eine Vollrente erhält, wer ab 21 Jahren lückenlos Beiträge geleistet hat (44 Beitragsjahre).
- Flexibler Bezug: Die Rente kann zwischen 63 und 70 Jahren vorbezogen oder aufgeschoben werden, mit Kürzung bzw. Zuschlag.
- 13. Altersrente: Ab Dezember 2026 wird jährlich zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt.
- Rentenerhöhung 2027: Der Bundesrat hat eine Erhöhung der Minimalrente auf CHF 1'280 und der Maximalrente auf CHF 2'560 per 1. Januar 2027 beschlossen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Versicherte, die das Referenzalter erreicht und mindestens ein volles Beitragsjahr haben |
| Höhe | Vollrente 2026: CHF 1'260 bis CHF 2'520 pro Monat; für Ehepaare zusammen höchstens CHF 3'780 |
| Auszahlung | Monatlich durch die zuständige Ausgleichskasse |
| Antrag | Anmeldung bei der Ausgleichskasse, idealerweise drei bis vier Monate vor dem Rentenbeginn |
| Referenzalter | 65 Jahre; für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gelten Übergangsregeln |
Das Wichtigste im Überblick
Vollrente: Eine Vollrente erhält, wer ab 21 Jahren lückenlos Beiträge geleistet hat (44 Beitragsjahre).
Flexibler Bezug: Die Rente kann zwischen 63 und 70 Jahren vorbezogen oder aufgeschoben werden, mit Kürzung bzw. Zuschlag.
13. Altersrente: Ab Dezember 2026 wird jährlich zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt.
Über Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV)
Altersrente der AHV wird von Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV).