Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente erhalten ab 2026 einmal jährlich eine 13. Altersrente. Sie entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet 13. AHV-Altersrente

  • Automatische Auszahlung: Die 13. Altersrente wird ohne Anmeldung zusammen mit der Dezemberrente überwiesen.
  • Nur Altersrenten: Für IV-Renten und Hinterlassenenrenten wird keine 13. Rente ausgerichtet.
  • Keine Anrechnung bei EL: Die 13. Altersrente führt nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen.
  • Volksabstimmung 2024: Die Leistung geht auf die Volksinitiative zurück, die am 3. März 2024 angenommen wurde.
Merkmal Details
Wer hat Anspruch Personen, die im Dezember Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben
Höhe Ein Zwölftel der im betreffenden Jahr ausbezahlten Altersrenten
Auszahlung Jährlich im Dezember, erstmals im Dezember 2026
Antrag Kein Antrag nötig; Auszahlung automatisch durch die Ausgleichskasse

Das Wichtigste im Überblick

Automatische Auszahlung: Die 13. Altersrente wird ohne Anmeldung zusammen mit der Dezemberrente überwiesen.

Nur Altersrenten: Für IV-Renten und Hinterlassenenrenten wird keine 13. Rente ausgerichtet.

Keine Anrechnung bei EL: Die 13. Altersrente führt nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen.

Über Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV)

13. AHV-Altersrente wird von Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Ausgleichskassen AHV/IV (Informationsstelle AHV/IV).