Erwerbstätige Eltern, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, erhalten einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Die Entschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung ausgerichtet.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Adoptionsentschädigung (EO)
- Aufteilung: Die Adoptiveltern können die 14 Taggelder frei untereinander aufteilen.
- Kein Doppelbezug: Für denselben Tag kann nur ein Elternteil die Entschädigung beziehen.
- Bezugsfrist: Der Urlaub ist innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme zu beziehen.
- Separater Antrag: Jeder Elternteil reicht ein eigenes Formular ein.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer hat Anspruch | Erwerbstätige Adoptiveltern, die ein Kind unter vier Jahren aufnehmen |
| Höhe | 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens CHF 220 pro Tag |
| Auszahlung | Bis 14 Taggelder, innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme des Kindes |
| Antrag | Formular 318.754 bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse in Bern |
Das Wichtigste im Überblick
Aufteilung: Die Adoptiveltern können die 14 Taggelder frei untereinander aufteilen.
Kein Doppelbezug: Für denselben Tag kann nur ein Elternteil die Entschädigung beziehen.
Bezugsfrist: Der Urlaub ist innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme zu beziehen.
Über Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK)
Adoptionsentschädigung (EO) wird von Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK).