Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.
Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.
Klare Kriterien, schnellerer Antrag
Ab 60 JahrenNach AussteuerungMonatliche Auszahlung
📋 Wer hat Anspruch
- Aussteuerung: Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung frühestens im Monat des 60. Geburtstags.
- Versicherungsdauer: Mindestens 20 Jahre AHV-Versicherung, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Altersjahr.
- Erwerbseinkommen: Ein Mindesterwerbseinkommen in den Versicherungsjahren.
- Wohnsitz: Wohnsitz in der Schweiz oder in einem EU/EFTA-Staat.
- Kein Rentenanspruch: Kein Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente.
🧮 Vor dem Antrag
- Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
- Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
- Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.
✅ Gut zu wissen
- Krankheitskosten: Krankheits- und Behinderungskosten werden bis zu einem Höchstbetrag zusätzlich vergütet.
- Formular 318.688: Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Formular.
- Beginn: Der Anspruch beginnt in der Regel im Monat der Anmeldung.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.