Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Stipendien und Darlehen Kanton Aargau entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Stipendien und DarlehenGesuch onlineZinslose Darlehen

📋 Wer hat Anspruch

  • Wohnsitz: Stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Aargau.
  • Status: Schweizer Bürgerrecht, Niederlassungsbewilligung C oder anderer qualifizierender Aufenthaltsstatus.
  • Ausbildung: Vom Bund oder Kanton anerkannte Schule und Ausbildung.
  • Gesuchstellung: Das Gesuch reicht die auszubildende Person selbst ein.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Zinslose Darlehen: Seit August 2018 gewährte Darlehen sind zinslos.
  • Rückzahlung: Darlehen sind innert zehn Jahren nach Ausbildungsende zurückzuzahlen, mindestens 10 % bzw. CHF 1'000 pro Jahr.
  • Zweitausbildung: Für Zweitausbildungen und Weiterbildungen sind Darlehen bis CHF 20'000 möglich.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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