Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton Zürich entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Bund und KantonAuszahlung an KrankenkasseAntrag nötig

📋 Wer hat Anspruch

  • Wohnsitz: Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich.
  • Krankenversicherung: Obligatorische Grundversicherung nach KVG bei einer Schweizer Krankenkasse.
  • Einkommen: Das massgebende Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze des betreffenden Jahres.
  • Steuerdaten: Die Berechnung stützt sich auf die Steuerfaktoren; zu viel bezogene Beiträge werden zurückgefordert.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Drei Prämienregionen: Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Prämienregion des Wohnorts.
  • Meldepflicht: Änderungen des Bruttojahreseinkommens ab CHF 10'000 sowie das Ende einer Ausbildung sind zu melden.
  • Kein Kassenwechsel-Meldebedarf: Bei einem Wechsel der Krankenkasse muss die SVA nicht separat informiert werden.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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