Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Prämienverbilligung Kanton Bern entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.
Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.
Klare Kriterien, schnellerer Antrag
Meist automatischAuszahlung an KrankenkasseAuf Basis Steuerdaten
📋 Wer hat Anspruch
- Wohnsitz: Wohnsitz im Kanton Bern.
- Krankenversicherung: Obligatorische Grundversicherung nach KVG.
- Einkommen und Vermögen: Massgebend sind Einkommen und Vermögen gemäss Steuerdaten; bei sehr hohem Bruttovermögen entfällt die automatische Prüfung.
- Steuererklärung: Eine ordentlich veranlagte Steuererklärung ist Voraussetzung für die automatische Prüfung.
🧮 Vor dem Antrag
- Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
- Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
- Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.
✅ Gut zu wissen
- Online-Rechner: Das ASV stellt einen Rechner zur Abschätzung des Anspruchs zur Verfügung.
- Antrag in Sonderfällen: Wer zugezogen ist oder nicht automatisch geprüft werden kann, stellt einen Antrag.
- Verzicht möglich: Auf die Prämienverbilligung kann freiwillig verzichtet werden.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.