Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Prämienverbilligung Kanton Basel-Stadt entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Kantonale BeitragstabelleAntrag nötigAb Folgemonat

📋 Wer hat Anspruch

  • Wohnsitz: Wohnsitz in Basel-Stadt seit dem 1. Januar des laufenden Jahres oder Zuzug aus dem Ausland.
  • Krankenversicherung: Obligatorische Grundversicherung nach KVG.
  • Einkommen: Haushaltseinkommen unter der kantonalen Leistungsgrenze.
  • Vermögen: Vermögen über dem Freibetrag wird teilweise als Einkommen angerechnet.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Bonus für alternative Modelle: Bei alternativen Versicherungsmodellen gibt es einen Zusatzbeitrag (z. B. CHF 30 pro Monat für Erwachsene).
  • Digitaler Briefkasten: Bestehende Bezügerinnen und Bezüger melden Änderungen über den digitalen Briefkasten.
  • Zuzug aus dem Ausland: Bei Antrag innert drei Monaten nach Zuzug gilt der Anspruch ab Versicherungsbeginn.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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