Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Kanton Basel-Landschaft entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Auf Basis SteuerdatenAuszahlung an KrankenkasseFormular per Post

📋 Wer hat Anspruch

  • Steuerdomizil: Steuerrechtlicher Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft am 1. Januar.
  • Krankenversicherung: Obligatorische Grundversicherung nach KVG.
  • Einkommen: Massgebend ist die definitive Steuerveranlagung von vor zwei Jahren.
  • Unterschriebenes Formular: Die Krankenkasse wird erst nach Eingang des vollständigen, unterschriebenen Formulars informiert.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Anpassung möglich: Bei Einkommensänderungen über 20 % oder neuer Haushaltszusammensetzung kann eine Anpassung beantragt werden.
  • Junge Erwachsene: Für junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre gelten besondere Regeln.
  • Quellensteuer und Zuzug: Für Quellenbesteuerte und Zuziehende bestehen eigene Verfahren.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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