Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Prämienverbilligung Kanton Aargau entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.
Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.
Klare Kriterien, schnellerer Antrag
Anmeldung onlineJährlich neuFrist 31. Dezember
📋 Wer hat Anspruch
- Wohnsitz: Wohnsitz im Kanton Aargau.
- Krankenversicherung: Obligatorische Grundversicherung nach KVG.
- Einkommen: Das massgebende Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze des betreffenden Jahres.
- Fristgerechte Anmeldung: Die Online-Anmeldung muss vor Ablauf der Frist eingereicht werden.
🧮 Vor dem Antrag
- Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
- Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
- Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.
✅ Gut zu wissen
- Online-Rechner: Der Rechner der SVA Aargau zeigt die Einkommensgrenze für den eigenen Haushalt.
- Jährliche Anmeldung: Die Prämienverbilligung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
- Feste Frist: Nach Ablauf der Anmeldefrist verfällt der Anspruch für das betreffende Jahr.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.