Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Mutterschaftsentschädigung (EO) entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.
Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.
Klare Kriterien, schnellerer Antrag
14 Wochen80 % des EinkommensHöchstens CHF 220/Tag
📋 Wer hat Anspruch
- Versicherung: Neun Monate obligatorische AHV-Versicherung vor der Geburt (bei Frühgeburt kürzer).
- Erwerbstätigkeit: Mindestens fünf Monate Erwerbstätigkeit in dieser Zeit.
- Status bei Geburt: Bei der Geburt angestellt, selbständig, arbeitslos mit Taggeldanspruch oder arbeitsunfähig.
- Erwerbspause: Die Entschädigung endet, wenn die Erwerbstätigkeit vorzeitig wieder aufgenommen wird.
🧮 Vor dem Antrag
- Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
- Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
- Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.
✅ Gut zu wissen
- Höchstbetrag: Der Höchstbetrag wird ab einem Monatseinkommen von CHF 8'250 erreicht.
- Selbständige: Auch selbständigerwerbende Frauen und mitarbeitende Ehefrauen mit Barlohn sind berechtigt.
- Digitales Verfahren: Seit 2026 steht ein digitales Anmeldeverfahren für die EO zur Verfügung.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.