Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Hilflosenentschädigung der IV entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.
Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.
Klare Kriterien, schnellerer Antrag
Auch für KinderUnabhängig vom EinkommenDrei Schweregrade
📋 Wer hat Anspruch
- Versicherung: Versichert in der AHV/IV.
- Wohnsitz: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz.
- Hilfebedarf: Dauernde Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen, Überwachung oder Begleitung.
- Dauer: Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr.
🧮 Vor dem Antrag
- Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
- Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
- Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.
✅ Gut zu wissen
- Lebenspraktische Begleitung: Auch wer zu Hause lebt und regelmässig lebenspraktische Begleitung braucht, kann Anspruch haben.
- Intensivpflegezuschlag: Für Minderjährige mit hohem Betreuungsaufwand kann ein Zuschlag hinzukommen.
- Assistenzbeitrag: Bezügerinnen und Bezüger können unter Umständen zusätzlich einen Assistenzbeitrag erhalten.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.