Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Entschädigung des andern Elternteils (Vaterschaftsentschädigung) entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Zwei Wochen80 % des EinkommensBezug innert 6 Monaten

📋 Wer hat Anspruch

  • Elternschaft: Rechtlicher Vater des Kindes oder Ehefrau der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt.
  • Versicherung: Neun Monate obligatorische AHV-Versicherung vor der Geburt.
  • Erwerbstätigkeit: Mindestens fünf Monate Erwerbstätigkeit in dieser Zeit.
  • Status bei Geburt: Bei der Geburt erwerbstätig oder in einer gleichgestellten Situation.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Zwei Wochen: Bei einer Fünftagewoche entspricht der Anspruch zehn Arbeitstagen.
  • Selbständige: Auch Selbständigerwerbende können die Entschädigung beziehen.
  • Rechner: Die Ausgleichskassen bieten Online-Rechner zur Ermittlung der Entschädigung an.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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