Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Alimentenbevorschussung Kanton Zürich entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Höchstens CHF 1'008/KindOhne GebührenMit Inkassohilfe

📋 Wer hat Anspruch

  • Wohnsitz: Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich.
  • Rechtstitel: Rechtskräftiges Urteil oder genehmigte Unterhaltsvereinbarung.
  • Haushalt: Das Kind lebt nicht im Haushalt der unterhaltspflichtigen Person.
  • Finanzielle Verhältnisse: Einkommen und Vermögen im Haushalt liegen unter den kantonalen Grenzen.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Inkassohilfe: Die Alimentenhilfe unterstützt beim Eintreiben ausstehender Unterhaltsbeiträge.
  • Nur künftige Beiträge: Bevorschusst werden nur künftige Kinderalimente, keine Ehegattenalimente.
  • Unterlagen nachreichen: Fehlende Unterlagen können innert zwei Monaten nachgereicht werden.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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