Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Alimentenhilfe und Bevorschussung Basel-Stadt entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Höchstens CHF 1'008/KindMonatlich im VorausMit Inkassohilfe

📋 Wer hat Anspruch

  • Rechtstitel: Gerichtsurteil, Entscheid oder von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag.
  • Wohnsitz: Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt.
  • Einkommen: Haushaltseinkommen unter der Leistungsgrenze.
  • Vermögen: Vermögen über dem Freibetrag wird zu 10 % als Einkommen angerechnet.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre AHV-Nummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Auch bei Auslandwohnsitz: Die Leistung ist auch möglich, wenn der zahlungspflichtige Elternteil im Ausland lebt.
  • Keine Rückzahlung: Bei korrekter Meldung der Verhältnisse müssen Vorschüsse in der Regel nicht zurückbezahlt werden.
  • Junge Erwachsene: Volljährige in Erstausbildung stellen ein eigenes Gesuch.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle im Einzelfall.

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